Weitere Informationen zu den differenzierten Reise- und Sicherheitshinweisen bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder finden Sie beim Auswärtigen Amt und Robert Koch-Institut.
Informationen zum Coronavirus (Covid-19)
Hinweise für Airlines
Seit dem 11. Juni 2022 sind sämtliche Einreisebeschränkungen nach Deutschland aufgehoben. Eine Ausnahme besteht bei der Einreise aus China. Bei Einreise besteht eine Nachweispflicht von einem PCR- oder PoC-Antigen-Test.
Sofern eine Einreise nach den gegenwärtigen Einreisebeschränkungen (siehe oben) möglich ist, gelten für die Einreise folgende pandemiebedingte Regelungen:
Einreisende benötigen grundsätzlich keinen 3G-Nachweis mehr, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit sind keine Länder als Virusvariantengebiete ausgewiesen, somit gelten aktuell keine weiteren Regelungen. Weitere Informationen finden Sie in der Coronavirus-Einreiseverordnung.
Umsteigende benötigen ebenfalls keinen 3G-Nachweis mehr, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Für Passagiere im Flugverkehr, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen und an einem Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland lediglich umsteigen, gilt die 3G-Nachweispflicht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung.
Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, Reisende über die geltenden Einreisebestimmungen und Testregularien der Bundesrepublik Deutschland zu informieren.
Folgende Regularien gelten für Crews:
- Einreiseanmeldung: Crews, die nach Deutschland einreisen und sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, sind von der Einreiseanmeldung befreit. (Dies gilt nicht für Crews, die sich innerhalb der letzten 10 Tage länger als 72 Stunden in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben und länger als 72 Stunden in Deutschland bleiben werden).
- Testpflicht: Crews sind von den obligatorischen Tests ausgenommen (Ausnahme für Crews kommend aus Virusvariantengebieten: Wenn ein Crew-Mitglied keinen negativen Covid-19 Testnachweis mit sich führen konnte, muss er/sie direkt nach Ankunft einen PCR-Test durchführen lassen. Der Test muss nach 10 Tagen wiederholt werden, sofern sich das Crew-Mitglied noch in Deutschland befindet).
- Quarantäne: Crews, die nach Deutschland einreisen und sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht befreit (Dies gilt nicht für Crews, die sich innerhalb der letzten 10 Tage länger als 72 Stunden in einem VOC-Gebiet aufgehalten haben und länger als 72 Stunden in Deutschland bleiben werden).
Weitere Meldungen
Die Bundesregierung setzt bei der App auf Freiwilligkeit: Sie entscheiden selbst, ob Sie die App nutzen. Wichtig: Auch Datenschutz wird groß geschrieben. Denn Nutzer-Daten werden dezentral nur auf dem Smartphone gespeichert. Das heißt, dass kein einzelner Server, keine Gesundheitsbehörde und auch kein Ordnungsamt Zugriff auf personenbezogene Daten hat.
Wie funktioniert die App?
Die Apps tauschen über Bluetooth Daten aus, sobald man sich auf circa 2 Meter annähert und sich mindestens 15 Minuten in dieser Distanz zueinander aufhält. Sollten Sie positiv auf Corona getestet worden sein, können Sie das in der Warn-App vermerken. Anschließend werden anonym alle gespeicherten Kontakte informiert, mit denen zuvor Daten ausgetauscht wurden. So ist es möglich, Kontaktpersonen von COVID19-Infizierten schnell und einfach zu warnen und Infektionsketten möglichst früh zu unterbrechen. Dieses effiziente Warnsystem funktioniert allerdings nur unter den Nutzern der Corona-Warn-App.
(letzte Aktualisierung: 17.06.2020)
Unser Medical Center bietet aktuell ergänzende medizinische Untersuchungen und Tests im Rahmen einer „Spezialsprechstunde“ an. Auf privater Basis können Sie sich vorsorglich auf Sars-CoV-2 testen lassen (Nasen-Rachen-Abstrich zum Nachweis des Virus Sars-CoV-2) oder eine Antikörperbestimmung vornehmen lassen.
Die Leistungen können, zur Vorbereitung und zum Schutz des medizinischen Fachpersonals, nur nach vorheriger, elektronischer Online-Anmeldung und erfolgter Terminbestätigung wahrgenommen werden. Als Selbstzahlerleistung, bzw. bei Fehlen einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung, ist eine direkte Zahlung, z.B. mittels Kreditkarte notwendig. Die aktuellen Kosten sind dem jeweiligen Onlinebuchungsportal ( Online Anmeldung) zu entnehmen (Tests für Reisende, Tests für Beschäftigte/Bürger, Tests für Unternehmen).
Die meisten Shops und Restaurants in Terminal 1 und Terminal 2 sind geöffnet.
- Robert-Koch-Institut
- Gesundheitsamt Frankfurt
- Auswärtiges Amt
- EASA - European Union Aviation Safety Agency
- IATA Coronavirus Update
- Bundesgesundheitsministerium
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- European Centre for Disease Prevention and Control
- Bundespolizei