Weltweite Flüge
Seit dem 1. Oktober 2020 gibt es keine weltweite Reisewarnung mehr und es gelten wieder umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder. Fluggäste werden gebeten, sich vor der Reise beim Auswärtigen Amt über Ihre Destination zu informieren. Eine Reisewarnung gilt automatisch für Corona-Risikogebiete (alle Informationen zur Einstufung der Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete oder Virusvarianten-Gebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut). Weitere Informationen für Reisen innerhalb der Europäischen Union gibt es auf Re-open-EU.
Beförderungsverbot für Virusvarianten-Gebiete
Seit dem 30. Januar 2021 gilt ein Beförderungsverbot für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Ausgenommen von diesem Verbot sind deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland sowie Transitpassagiere mit einer innerdeutschen Verbindung oder einer Non-Schengen - Non-Schengen - Verbindung. Weitere Ausnahmen zu dieser Verordnung finden Sie hier.